Liebe Leserinnen und liebe Leser,
nur noch wenige Tage, dann steht das Christkind vor der Tür!
Zeit, um langsam das Tempo zu drosseln und bedächtig in den Reflektionsmodus zu schalten:
Was lief gut in diesem Jahr? Was wollen Sie gerne ändern? Welche neue Projekte stehen an?
In dieser Ausgabe finden Sie zwei rechtliche Themen aus dem Energievertriebsrecht, die uns auch im neuen Jahr begleiten werden.
Darüber hinaus möchte ich Ihnen zur Reflektion und Zielsetzung die SMART-Methode in Erinnerung rufen. Ich habe im neuen Jahr einiges geplant und kann es kaum erwarten, dass es losgeht.
Am 20.01.2022 werde ich ein kostenloses Live-Training zum Thema „Recht für Energievermittler“ geben.
In den Live-Training gehen wir folgende Themen durch:
Merken Sie sich das gerne schon mal vor. Ich nutze die kommenden Wochen, um alles vorzubereiten. Noch ist Raum für Wünsche.
Gibt es rechtliche Themen, die Ihnen als Energievermittler unter den Nägeln brennen?
Lassen Sie es mich gerne wissen! Eine kurze E-Mail an kristina.hunger@lumos-legal.de reicht schon.
Vorsicht bei Bonus-Angeboten!
Wer zur Zeit einen neuen Stromlieferanten sucht, entdeckt eine lange Liste von Boni, die die Energielieferanten ihren Neukunden gewähren. Wunderbar! Der Wettbewerb ist wieder da!
Doch halt: Wie lassen sich solche Vergünstigungen mit der im neuen Jahr greifenden Strompreisbremse vereinbaren?
Im vergangenen Jahr sind tausende Gas-Kunden von unerwarteten Kündigungen ihrer Versorger kalt erwischt worden. Veneko – ein Online-Rechtsdurchsetzer hat gegen den Energie-Discounter gas.de eine Schadensersatzklage im Rahmen eines Masseklageverfahrens erhoben.
Die Vollmachten ihrer Kunden sollten die grundlegenden rechtlichen Anforderungen erfüllen, wenn es hart auf hart kommt.
Überprüfen Sie anhand der Checkliste für Energievermittlungsgeschäfte mit Vollmachten ganz fix, ob Sie an die wichtigsten Punkte gedacht habe.
Die Strompreisbremse gilt für alle Stromkundinnen und Stromkunden zu Beginn des Jahres 2023. Die Auszahlung der Entlastungsbeträge für Januar und Februar 2023 erfolgt mit Rücksicht auf die Versorgungsunternehmeaber erst im März 2023.
Die Gas- und Wärmepreisbremse startet ab März 2023 und umfasst auch rückwirkend die Monate Januar und Februar.
Informationen der Bundesregierung finden Sie hier.
Sich S.M.A.R.T. Ziele zu setzen, bedeutet, dass die Ziele spezifisch, messbar, attraktiv, realistisch erreichbar und terminiert sind.
Wie das genau als Methode zur Jahresplanung funktioniert, erläutere ich Ihnen gerne.