Rechtswidrige Kündigung?

Kündigung wegen Preisanstieg - Was können Energiekunden tun?

Die Kündigungswelle rollt seit einigen Monaten durch Deutschland.

Jede:r Gaskund:in hat momentan Sorge, ein Kündigungsschreiben des Energieversorgers im Postfach zu finden.

In besonde drastischen Fällen, die viele Mittelständler in ganz Deutschland betraf, wurde angekündigt, dass die Versorgung in 2-Wochenfrist eingestellt wird. Ohne stichhaltige Begründung teilte der Versorger mit, dass er von seinem außerordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch mache und die Lieferstelle des Kunden beim Netzbetreiber abmelden werde. Pauschal wurde hier häufig mit den außergewöhnlichen Preissteigerungen auf der Beschaffungsseite argumentiert.

Klärung der Rechtsfrage

„Ist das rechtens?“ wurde ich in den vergangenen Wochen vielfach gefragt.

Für eine Kündigung von Lieferverträgen außerhalb der vertraglich vereinbarten Kündigungsrechte kommen zwei Optionen in Betracht:

  • Außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund, § 314 BGB
  • Außerordentliche Kündigung wegen Störung der Geschäftsgrundlage, § 313 Abs. 3 BGB

Beide gesetzlich verankerten Grundlagen für eine außerordentliche Kündigung bieten keine tragfähige Basis für eine schnelle Vertragsbeendigung.

  • Ein Kündigungsrecht des Versorgers ist nach § 314 BGB nur gegeben, wenn der Anlass der Kündigung aus der Risikosphäre des Kunden stammt. Das kann man bei der Energiepreiskrise und dem Ukrainekrieg nicht behaupten.
  • Auch eine Kündigung wegen der Störung der Geschäftsgrundlage (§ 313 BGB) kann die plötzliche Vertragsbeendigung nicht stützen. Denn zuvor müsste von den Parteien eine Vertragsanpassung versucht worden sein. Ob eine Anpassung ggf. unmöglich ist, weil der Kunde die mit der Anpassung verbundene Preiserhöhung nicht wird zahlen können, wäre zuerst in einer Einzelfallprüfung festzustellen.

Was können Sie tun, um sich gegen eine Kündigung bzw. Liefereinstellung zu wehren?

  • Stellen Sie sämtliche Vertragsunterlagen und Vertragskorrespondenz zusammen und ermitteln Sie den genauen Sachverhalt.
  • Überprüfen Sie anhand der AGB, welche Kündigungsrechte vertraglich vereinbart wurden.
  • Prüfen Sie im Internet und über Verbände, ob zu der Kündigung durch den betreffenden Versorger schon nähere Informationen kursieren. Für Verbraucher stellen z.B. auch die Verbraucherzentralen Handlungsempfehlungen und Musterschreiben zur Verfügung. An diesen Schreiben können sich auch Geschäftskunden gut orientieren, um sich einen ersten Überblick zu verschaffen.
  • Widersprechen Sie der Kündigung mithilfe eines formellen Anschreibens und behalten Sie sich die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen vor.
  • Erfassen Sie die Zählerstände zum Stichtag.
  • Stoppen Sie alle Zahlungen.
  • Vermeiden Sie es nach Möglichkeit, in die Ersatzversorgung beim örtlichen Grundversorger zu rutschen. Suchen Sie sich schnellstmöglich einen neuen Lieferanten.
  • Ermitteln Sie die Mehrkosten, die durch die Beendigung des Lieferverhältnisses entstanden sind.
  • Lassen Sie die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen rechtlich prüfen.

Falls Sie selbst von einer Kündigung betroffen sind oder Ihrerseits Kunden haben, die Sie im Rahmen Ihrer Energieberatungstätigkeit betreuen, stehe ich Ihnen mit meiner langjährigen Erfahrung im Energievertriebsrecht gerne zur Verfügung.