Reminder: Beraterhaftung

Entscheidungen auf Basis der Energiepriesbremsen

Das Thema Energiepreisbremsen und die richtige Ableitung von Entscheidungen für die eigene Situation ist derzeit ein großes Thema in der Energiebranche.

🔸Verbraucher:innen versuchen zu verstehen, wie sie von den in Aussicht gestellten Entlastungen profitieren können.

🔸Energieintensive Kund:innen fragen sich nach einer ersten Information über die Anspruchsvoraussetzungen aus den Preisbremsengesetzen, ob sich das Bemühen um die Preisbremsen überhaupt lohnt.

❗𝗔𝗰𝗵𝘁𝘂𝗻𝗴! 𝗚𝗲𝗿𝗮𝗱𝗲 𝗯𝗲𝗶 𝗲𝗻𝗲𝗿𝗴𝗶𝗲𝗶𝗻𝘁𝗲𝗻𝘀𝗶𝘃𝗲𝗻 𝗨𝗻𝘁𝗲𝗿𝗻𝗲𝗵𝗺𝗲𝗻 𝗴𝗲𝗵𝘁 𝗲𝘀 𝘀𝗲𝗵𝗿 𝘀𝗰𝗵𝗻𝗲𝗹𝗹 𝘂𝗺 𝗯𝗲𝗶𝗵𝗶𝗹𝗳𝗿𝗲𝗰𝗵𝘁𝗹𝗶𝗰𝗵𝗲 𝘂𝗻𝗱 𝘀𝘁𝗲𝘂𝗲𝗿𝗿𝗲𝗰𝗵𝘁𝗹𝗶𝗰𝗵𝗲 𝗔𝘀𝗽𝗲𝗸𝘁𝗲 𝘂𝗻𝗱 𝘂𝗺 𝗲𝗿𝗵𝗲𝗯𝗹𝗶𝗰𝗵𝗲 𝗦𝘂𝗺𝗺𝗲𝗻.

Berater:innen sind serviceorientiert. D.h. sie wollen ihre Kund:innen mit den Entscheidungen über den Umgang mit den Energiepreisbremsen nicht allein lassen.

Diese 5 Punkte zur Beraterhaftung sollten Energievermittler:innen kennen - gerade wenn es um Energiepreisbremsen geht:

  1. Rechtliche Beratungsdienstleistungen für externe Kund:innen dürfen nur von Rechtsanwält:innen mit Anwaltszulassung erteilt werden. Dies regelt das Rechtsdienstleistungsgesetz: Als Rechtsdienstleistung gilt dabei „jede Tätigkeit in konkreten fremden Angelegenheiten, sobald sie eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls erfordert“.
  2. Eine Haftung für Falsch- oder Schlechtberatung kann sich aus jedem Beratervertrag ergeben.
  3. Beraterverträge müssen nicht förmlich abgeschlossen werden. Der formlose Beratervertrag z.B. zwischen Energievermittler und Energiekunden entsteht uU. bereits durch schlüssiges Handeln!
  4. Wenn der/die Berater:in mit dem falschen oder unvollständigen Rat eine vertragliche Pflicht verletzt hat, muss er/sie zur Entlastung beweisen können, dass er/sie die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hatte. Er/Sie also nicht vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt hat.
  5. Sofern ein Schadensersatzanspruch besteht, muss der/die Geschädigte so gestellt werden, als ob er/sie die richtige Auskunft erhalten hätte.

Um sich gegen solche Schadensersatzansprüche zu schützen, ist es ratsam, sich präventiev abzusichern:

🔸 Dies kann dadurch erfolgen, dass ihr explizit schriftlich darauf hinweist, wieweit eure Expertise reicht und in welchen Bereichen keine (verbindliche) Beratung erfolgen kann.

🔸Verweist rechtzeitig an Kolleg:innen bzw. Anwält:innen mit entsprechendem Beratungsschwerpunkt.

🔸Schließt mit euren Kund:innen am besten einen Beratervertrag, der Umfang und Inhalt der Beratungsleistung ausdrücklich regelt!